Kann man das Verfahren verkürzen?

Einen gangbaren und von uns bereits mehrfach seit Jahren erfolgreich praktizierten Weg zeigt die Insolvenzordnung selbst auf:

das Insolvenzplanverfahren.

Eigentlich gedacht, um ein angeschlagenes Unternehmen durch Verhandlungen mit den Gläubigern im Insolvenzverfahren zu sanieren, lässt sich dieses Instrument auch im „normalen“ Insolvenzverfahren anwenden:

Wir bieten für unseren Mandanten im Insolvenzverfahren einen Vergleich an.

Geschickt gestaltet, sind wir hier erfolgreich gegenüber allen Gläubigern, auch wenn nicht alle dem Vergleich zustimmen!

So kann durch Zahlung eines geringen Einmalbetrages zur Verteilung an die Gläubiger die

sofortige Restschuldbefreiung !!!

durch diesen „Zwangsvergleich“ erreicht werden.

Das bedeutet unser Mandant ist bereits kurze Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

 SCHULDENFREI !!!

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